Buchführung – was ist das? Jeder Unternehmer ist nach §238 Handelsgesetzbuch (HGB) zur Buchführung verpflichtet. Worauf es bei der Buchführung ankommt und wie Sie davon profitieren, erklärt Gastautorin Marion Orthmann in einer neuen Artikel-Serie.

Die Buchführung

Die Buchführung ist für die meisten Unternehmer ein notwendiges Übel. Die daraus erstellten Auswertungen landen oft ungelesen in der Schublade. Dabei ist eine gute und individuell auf Sie eingerichtete Buchführung ist bares Geld wert – wenn sie denn genutzt wird.
Die Abläufe sind oft noch so, wie sie auch vor 20 Jahren noch waren: Berge von Papier werden gesammelt, geordnet, erfasst und aufbewahrt. Bei der Erledigung außer Haus manchmal sogar kopiert und im Pendelordner auf die Reise geschickt.
Dabei ist das gar nicht mehr nötig: Hier hat sich gerade in den letzten Jahren viel verändert. Mit der richtigen Anleitung können Gründer einiges selbst erledigen und dabei viel Geld sparen. In Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstleister / Steuerberater kann durch die Nutzung digitaler Buchführungsprogramme der Anspruch der meisten Gründer an ihr Unternehmen endlich auch bei Buchführung und Verwaltung erfüllt werden – effiziente Strukturen und schlanke Abläufe.
Um Sie auf diesem Weg zu unterstützen, gebe ich Ihnen in den kommenden 5 Monaten in einer wöchentlich bei apfeloffice.de erscheinenden Artikelserie Tipps und Hinweise zu verschiedenen Keywords und Fragestellungen rund um das Thema Buchführung. Dabei beginnen wir mit der Frage: Was ist eigentlich Buchführung?
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Das sagt das Gesetz: Definition Buchführung

„Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete
Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle in einer Unternehmung aufgrund von Belegen.”
Übersetzt bedeutet das: Ihre Buchführung ist die lückenlose Dokumentation dessen, was an finanziellen Bewegungen in Ihrem Unternehmen angefallen ist. Sie muss verlässlich Auskunft über die Vermögens-/ sowie die Ertrags-Situation in Ihrem Unternehmen geben können.
Aber was ist ein Geschäftsvorfall?
Ein Beispiel: Sie gehen zur Post und kaufen 10 Briefmarken a 0,62€ für Ihre Geschäftspost. Da dieser Vorgang finanzielle Auswirkungen hat – Sie müssen 6,20€ an die Post bezahlen – handelt es sich um einen Geschäftsvorfall, der in der Buchführung verarbeitet werden muss. Vom Gesetzgeber ist außerdem vorgeschrieben, dass Sie jeden Geschäftsvorfall anhand des entsprechenden Belegs nachweisen können.
In unserem Beispiel müssen Sie also auch in 3 oder 4 Jahren noch in der Lage sein, dem Finanzamt bei Bedarf den Portobeleg über 6,20€ zu präsentieren – dieser Vorfall findet sich schließlich in Ihrer Buchführung. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nicht, das entsprechende Prinzip heißt:
„Keine Buchung ohne Beleg!”
Dieses Prinzip ist übrigens auch der Grund dafür, dass Ihr Steuerberater immer den ungeliebten, oben genannten Papierberg bei Ihnen anfordert.
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Der Buchführung können sie nicht entkommen
aber wie Sie diesen bisher ausgesprochen analogen Ablauf an die digitale Welt anpassen können und sich damit das Leben und den Durchblick erleichtern, ist Thema unseres nächsten Artikels.
An dieser Stelle werden im zweiwöchigen Rhythmus neue Beiträge folgen – bleiben Sie am Ball!

Gastautorin Marion Orthmann

Marion Orthmann ist Geschäftsführerin der fidelus GmbH & Co. KG. Für Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen entwickelt sie mit ihrem Team in den Bereichen Finanzen, Rechnungswesen/ Controlling und Verwaltung passgenaue und individuelle Lösungen für den Bedarf des Kunden – egal ob Einrichtung, Beratung/ Schulung oder laufende Begleitung. Weitere Informationen finden Sie auf www.fidelus.de.

Mit freundlicher Genehmigung von ApfelOffice.